Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) sind wesentliche Instrumente zur Erreichung von Umweltzielen in der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik. Der Rechtsrahmen der Europäischen Union schreibt AUKM als obligatorischen Bestandteil der ländlichen Entwicklungsprogramme nach der EU-Verordnung über die Förderung der ländlichen Entwicklung (ELER) vor.

Mit AUKMs verpflichten sich Landwirte freiwillig für einen Zeitraum von in der Regel fünf Jahren vorher festgelegte besonders umweltfreundliche Bewirtschaftungsverfahren und/oder umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren auf ihrem Betrieb einzuhalten. Die damit verbundenen Auflagen müssen über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen hinausgehen.

Eine Übersicht über die Entwürfe der geplanten AUKMs der Länder zum Thema „Blühflächen“ für die neue Förderperiode 2014-2020 finden Sie hier:

Übersicht der AUKMs der Länder

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Übersicht AUKMs der Länder

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Übersicht der AUKMs der Bundesländer zu Blühstreifen/ -flächen für die Förderperiode 2014-2020