Wildpflanzen richtig codieren!

Wildpflanzenflächen im Antrag zum Erhalt der Direktzahlungen richtig codieren!

Durch die Umsetzung der EU-Agrarreform müssen Landwirte in den nächsten Woche ihre Anträge zum Erhalt von Direktzahlungen einreichen. Für Landwirte, die Wildpflanzenmischungen zur energetischen Nutzung anbauen gibt es folgende Punkte bei der Antragsstellung zu beachten:

  1. Flächen mit Wildpflanzen zur energetischen Nutzung müssen als eigener Schlag geführt werden. Streifen oder Parzellen an oder in bestehenden Ackerschlägen müssen ausgemessen und als eigener Schlag angegeben werden. Die Mindestgröße beträgt 1000m²! Kleinere Flächen sind nicht förderfähig.
  2. Für Wildpflanzenflächen zur energetischen Nutzung, die früher unter dem Fruchtartcode 897 beantragt wurden, ist in Zukunft der Code 50 „Mischkulturen Saatgutmischung“ vorgesehen. Damit zählen die Wildpflanzen als Ackerkultur als eigene Kultur in der Anbaudiversifizierung. Die Anrechnung als ökologische Vorrangfläche (ÖVF) ist nicht möglich.
  3. Bei Einhaltung der Punkte 1+2 sind keine weiteren Einschränkungen in der Kulturführung (Saatzeit, Düngung oder ggf. Pflanzenschutz) sowie Ernte abseits der guten fachlichen Praxis zu beachten.

Dr. Martin Schmid, Landwirtschaftskammer NRW

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