Nutzung alternative Energiepflanzen im Greening berücksichtigen!
Der Fachverband Biogas e.V., Partner im Netzwerk Lebensraum Feldflur, hat bei einem Treffen mit der Generaldirektion Landwirtschaft der EU das Thema „Biogas aus Wildpflanzen“ auf den Tisch gebracht. Bei einem Gespräch in Brüssel ging es unter anderem um die Forderung, den Aufwuchs von Wildpflanzen auf sogenannten „Ökologischen Vorrangflächen“ (ÖVF) nutzen zu dürfen.
ÖVF sind Teil des sogenannten „Greenings“. Damit verfolgt die EU-Agrarpolitik das Ziel, die Biodiversität auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen zu verbessern. Die meisten der auf den ÖVF wachsenden Pflanzen dürfen laut EU-Vorgaben jedoch am Ende des Sommers nicht in Biogasanlagen vergoren werden. „Damit verzichtet man auf eine sinnvolle Verknüpfung von Ökologie und Ökonomie“, bedauert Dr. Stefan Rauh vom Fachverband Biogas. Der Fachverband fordert daher, die Liste der Ökologischen Vorrangflächen um ein- und mehrjährige Mischungen und mehrjährige Kulturen zu erweitern und die Nutzung des Aufwuchses zuzulassen.
Zur vollständigen Pressemitteilung des Fachverbandes Biogas e.V. gelangen Sie hier.
Anders als bei der Nahrungs- und Futtermittelproduktion eröffnet die Biogasproduktion die Möglichkeit, unterschiedlichste Pflanzenarten und -sorten in Reinsaat und in Mischung anzubauen und den gesamten Aufwuchs zur Methangewinnung zu nutzen. Saatgutmischungen aus ertrag- und blütenreichen ein- und mehrjährigen heimischen Wildarten und Kulturarten bieten innovative Ansätze, mit denen die Energieerzeugung aus Biomasse enger mit Zielen des Landschafts-, Natur- und Artenschutzes verknüpft werden kann. Um den Anbau von Wildpflanzen zur Biomasseproduktion im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen sogar fördern zu können, fordert das Netzwerk Lebensraum Feldflur bereits seit längerem Änderungen in der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK), die die Mittelausstattung der Agrarumweltprogramme der Länder wesentlich beeinflusst.
Zum Positionspapier des Netzwerkes Lebensraum Feldflur zur Agrarpolitik gelangen Sie hier.