Niedersächsischer Weg eint Parteien und Verbände
Der Niedersächsische Landtag hat am 3.11. mit breiter Mehrheit den Änderungen im Naturschutz-, Wasser und Waldrecht zugestimmt, die für die Umsetzung des Niedersächsischen Wegs nötig sind. Durch den mehrheitlich von der rot-schwarzen Landesregierung ausgearbeiteten Kompromiss zwischen Umweltschutz und Landwirtschaft werden damit der Natur- und Artenschutz im Land deutlich gestärkt und gleichzeitig Landwirte entschädigt. NABU, BUND und UWG erklärten das von den Grünen unterstützte Volksbegehren zur Artenvielfalt anschließend für beendet.
„Aus Gegnern sind Partner geworden, Umweltschützer und Landwirte haben sich verständigt“, sagte Umweltminister Olaf Lies nach der Abstimmung. „Alle Partner haben zwar Zugeständnisse gemacht – aber es hat sich gelohnt!“
Agrarministerin Barbara Otte-Kinast sagte zuvor im Landtag: „Der Niedersächsische Weg bringt den Naturschutz mit den Einkommensinteressen unserer Landwirte unter einen Hut. So werden die Anforderungen der Gesellschaft nach mehr Naturschutz erfüllt, aber so sichern wir auch die Zukunftsfähigkeit unserer Landwirtschaftlichen Betriebe.“
Die verabschiedeten Gesetzesänderungen sollen bereits am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Laut offiziellen Quellen sollen für die Maßnahmen rund um den Niedersächsischen Weg rund 120 Mio € zur Verfügung gestellt werden.
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Förderung von mehrjährigen Wildpflanzenmischungen zur Biomassenutzung?
Neben den Änderungen in den Fachgesetzen gibt es aber noch weitere Aspekte, die laut dem Vertrag zum Niedersächsischen Weg in den nächsten Monaten angegangen werden sollen. Die Förderung mehrjähriger Wildpflanzenbestände zur Biomasseproduktion ist dabei an mehreren der 15 Programmpunkte des Niedersächsischen Wegs (s. hier) denkbar:
Punkt 12 etwa hat die Förderung der klimaschonenden Bewirtschaftung zum Ziel. Dabei „geht es um die bodenerhaltende Bewirtschaftung von Moorstandorten, die Förderung von Weidehaltung sowie den Humusaufbau und das Bodenleben fördernde Bewirtschaftungsmethoden.“ Im dazugehörigen Eckpunkteplan werden mehrjährige Wildpflanzenkulturen explizit erwähnt (Seite 6): „Der Anbau mehrjähriger Wildpflanzen als alternatives Inputsubstrat für Biogasanlagen leistet einen Beitrag zur bodenschonenden Bewirtschaftung und zur Biodiversität.“ Bei den Verhandlungen zur EU-Förderperiode will Niedersachsen laut dem Eckpunkteplan unter anderem einen Schwerpunkt auf den „Ausbau der Forschung zu klimaschonenden Bewirtschaftungsmaßnahmen und Einführung in die landwirtschaftliche Praxis, im Besonderen bezogen auf Agroforstsysteme und mehrjährige Wildpflanzen“ legen.
Des weiteren soll bis Ende 2020 das „Aktionsprogramm Insektenvielfalt Niedersachsen“ erstellt und veröffentlicht werden. Auch hier könnten die Wildpflanzen als ökologisches Multitalent punkten. Denn Sie schützen nicht nur Klima, Boden und Wasser, sondern erwiesenermaßen auch die Insektenvielfalt. Und auch im Rahmen der Strategie zur Reduktion der Nutzung chemischer Pflanzenschutzmittel (PSM) könnten die Wildpflanzen ein wichtiger Baustein sein, da bei der Bestandsführung auf chemische PSM in der Regel komplett verzichtet werden kann. Bis Mitte 2021 wird das Land Niedersachsen einen PSM-Reduktionsprogramm mit konkreten und verbindlichen Reduktionszielen erstellen.
Einen Überblick zum Niedersächsischen Weg und weiterführende Dokumente, wie die erwähnten Eckpunktepläne, finden Sie hier.