Anbau mehrjähriger Wildpflanzenmischungen endlich im GAK-Rahmenplan
Der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) hat Anfang 2023 die Maßnahme „Förderung des Anbaus mehrjähriger Wildpflanzenmischungen“ in den GAK-Rahmenplan 2023-2026 aufgenommen. Damit wurde eine lange Forderung des Netzwerks Lebensraum Brache endlich erfüllt. Mit der Einführung im Förderbereich 4 „Markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege“ kann künftig die Anlage und Pflege von mehrjährigen artenreichen Wildpflanzenflächen auf Ackerland in den Bundesländern unterstützt werden. Mit Niedersachen, NRW, Baden-Württemberg und Bayern haben die vier größten Bundesländer Deutschlands die Maßnahme bereits in ihren Katalog der Agrarumweltmaßnahmen aufgenommen. Die etablierten Pflanzenbestände sollen, so dass BMEL in seiner Pressemeldung vom 2. Februar, Feldvögeln, Nützlingen, Bienen oder anderen Wildtieren als Wirts-, Nahrungs- oder Schutzpflanzen dienen und damit zur Verbesserung der biologischen Vielfalt, insbesondere von Insekten und anderen Wildtieren, beitragen.