Wildpflanzen und Biogas – Netzwerk Lebensraum Feldflur fordert Förderung im EEG
Im Zuge der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) fordert das Netzwerk Lebensraum Feldflur, den Anbau von Wildpflanzen zu fördern. Diese sind ökologisch wertvoll und können in Biogasanlagen eingesetzt werden. Das Netzwerk schlägt zwei praxisnahe Methoden vor.
(Hamburg/ Freising, 4. Dezember 2020) Biogas ist unter den Erneuerbaren Energien ein Multitalent. Immer wenn wir Energie brauchen, kann Biogas liefern – bei Tag und Nacht, bei Wind und Flaute. Doch Biogas kann im Gegensatz zu anderen Erneuerbaren Energien noch viel mehr: Der Anbau mehrjähriger, ertragreicher Wildpflanzenmischungen, aus deren Substrat Biogas gewonnen wird, ist ein echter Beitrag für den Artenschutz in unseren Feldfluren. „Die anstehende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sollte dringend einen Anreiz zum gezielten Anbau ökologisch wertvoller Substrate wie mehrjähriger Wildpflanzenmischungen setzen“, sagt Dr. Andreas Kinser von der Deutschen Wildtier Stiftung, die das Netzwerk Lebensraum Feldflur gemeinsam mit weiteren Partnern koordiniert. „Die Energiepolitik Deutschlands könnte im wahrsten Sinne des Wortes zu blühenden Landschaften führen“, so Kinser weiter.
Da ökologisch wertvolle Substrate geringere Biomasseerträge und Biogasmengen als zum Beispiel Mais bereitstellen, werden sie bisher kaum angebaut. Das Ziel der EEG-Novelle sollte es daher sein, sowohl für bestehende als auch für neue Biogasanlagen die Nutzung des Substrats von z.B. mehrjährigen Wildpflanzenmischungen attraktiv zu machen. Im aktuellen Novellierungsverfahren forderte unter anderem der Bundesrat, die Ausschreibungs-Höchstwerte bei dem Einsatz ökologisch wertvoller Substrate zu erhöhen. Bei einem Preiskampf in der Ausschreibung wäre dies allerdings kein großer Anreiz. „Eine andere Variante wäre ein Zuschlag auf den gebotenen Höchstwert, wenn ein Mindestanteil an ökologisch wertvollen Substraten genutzt wird“, sagt Dr. Stefan Rauh vom Fachverband Biogas, der ebenfalls Partner im Netzwerk Lebensraum Feldflur ist. Ein ähnliches Modell hat es mit der Einsatzstoffvergütungsklasse II in der BiomasseVerordnung zum EEG 2012 bereits einmal gegeben. So könnte zum Beispiel Strom aus flexiblen Biogasanlagen höher vergütet werden, wenn mindestens 10 % ökologisch wertvolle Substrate für seine Produktion eingesetzt werden. Eine andere Option wäre eine Sondervergütungsklasse für Anlagen bis 150 kW Bemessungsleistung, die ausschließlich ökologisch wertvolle Substrate einsetzen.
Die Pressemitteilung „Biogas kann Artenschutz“ finden Sie hier im PDF Format