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GAP-Reform 2020

GAP-Reform 2020 – Die nächsten Schritte

Im kommenden Jahr starten die Verhandlungen der EU-Kommission für die nächste EU-Agrarreform. Das sind die nächsten Schritte:

Geplant ist, dass Anfang 2017 die EU-Kommission eine Befragung der Öffentlichkeit startet. Bis Ende 2017 will die EU-Kommission eine Mitteilung zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 erstellen, in der mögliche Reformschritte vorgestellt werden. Einen Zeitpunkt für die dann folgenden Gesetzesvorschläge wurden noch nicht genannt. Es läuft vermutlich auf Anfang des Jahres 2018 hinaus. Damit hätten das Europaparlament und die EU-Mitgliedstaaten ein Jahr Zeit für die Verhandlungen, da im Frühjahr 2019 EU-Parlamentswahlen anstehen.

Der Fokus der Beratungen für die nächste EU Agrarreform liegt insbesondere darin, dass die GAP einfacher und moderner wird. „Landwirte sollen nicht schon an einer undurchsichtigen Verwaltung scheitern. Betriebe müssen wettbewerbsfähig und exportorientiert sein, um das übergeordnete Ziel der EU-Kommission zu erfüllen“, so EU-Kommissionspräsident Juncker.

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Globalisierung, Klimawandel und die Stärkung des ländlichen Raums werden das zukünftige Profil der GAP prägen. Dabei steht die Landwirtschaft im Spannungsfeld zwischen sozialer und ökologischer Verantwortung sowie wirtschaftlichen Notwendigkeiten.

Um dieses Spannungsfeld zu relativieren müssen künftig ökonomische und ökologische Ziele besser miteinander verknüpft und gemeinsam gefördert werden. Eine Möglichkeit ergibt sich mit der Biogasproduktion aus Wildpflanzen. Anders als bei der Nahrungs- und Futtermittelproduktion eröffnet die Biogasproduktion die Möglichkeit, unterschiedlichste Pflanzenarten und -sorten in Reinsaat und in Mischung anzubauen und den gesamten Aufwuchs zur Methangewinnung zu nutzen.

Das Netzwerk Lebensraum Feldflur setzt sich durch politisches Engagement und entsprechende Öffentlichkeitsarbeit für heimische Wildpflanzen als Ergänzung zu konventionellen Energiepflanzen ein. Ziel ist, das Mischungen aus ertragreichen Kultur- und Wildpflanzen Eingang in die Agrarumweltprogramme der Länder finden. Bisher werden Blühstreifen in Form von Direktzahlungen an die Landwirte zwar gefördert, die Pflanzen dürfen jedoch nicht genutzt werden. Das Netzwerk Lebensraum Feldflur fordert daher, dass die Nutzung des Aufwuchses mehrjähriger Blühflächen im Rahmen der GAK ermöglicht wird. Dadurch würden ökologische und ökonomische Ziele miteinander verknüpft und der Landwirt wettbewerbsfähig bleiben.

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