Bienenstrom der Stadtwerke Nürtingen

Bienenstrom soll bundesweit als Franchise-Modell ausgedehnt werden

Als Bienenstrom auf den Markt kam, steckte dahinter bereits eine völlig neue Idee: den Verbrauchern ein Ökostrom-Produkt anzubieten, das besonders bienen- und insektenfreundlich ist. Mit einem Teil des Strompreises werden insektenfreundliche Blühflächen gefördert. Nun wollen die Stadtwerke Nürtingen gemeinsam mit ihren Partnern ihren Bienenstrom auch anderen Stadtwerken und Regionalversorgern zur Verfügung stellen – als Franchise-Modell.

Die Strategie für diese bundesweite Öffnung wurde von den Stadtwerken Nürtingen und ihrem Kooperationspartner Biosphärengebiet Schwäbische Alp zusammen mit dem Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbund und dem Fachverband Biogas e.V. entwickelt. Gesucht werden Energieversorgungsunternehmen, die als „Franchisenehmer (FN)“ das BienenstromGeschäftsmodell regional nutzen wollen. Der FN verkauft Bienenstrom rechtlich selbständig und zahlt an die Stadtwerke Nürtingen GmbH als „Franchisegeber (FG)“ Gebühren für die Verwendung der Marke, einheitlicher Logos und Marketing. Der FG gibt für Kundenanfragen mit einem Jahresbedarf von weniger als 10.000 kWh den Verkaufspreis vor und informiert den FN über geplante Preisänderungen, insbesondere des zu Grunde liegenden Energiepreises. Für Gewerbe- und Industriekunden (> 10.000 kWh/a) kann der FN den Energiepreis bzw. den Verkaufspreis selbst bestimmen, die Höhe des Blühhilfebeitrags beträgt auch hier 1 ct/kWh. Der FN kann selbstständig Verträge bis zu einer Jahresabsatzmenge von 100.000 kWh abschließen. Alternativ kann der FN entweder selbst die Finanzierung von landwirtschaftlichen Flächen in seiner Region aus den eingenommenen Blühhilfebeiträgen durchführen oder den FG mit der Abwicklung des Blühhilfebeitrags gegenüber den Landwirten beauftragen. Der FG gibt Mindestanforderungen für den durch den FN zu verkaufenden Strom vor und entwickelt diese in Zusammenarbeit mit dem FN weiter. Hierzu werden der FN und die Stadtwerke Nürtingen GmbH eine entsprechende Kooperationsvereinbarung unterzeichnen. Die Stadtwerke Nürtingen GmbH erhält als Franchisegeber einen Anteil aus den Einnahmen des FN.