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Biogas und Artenvielfalt: Förderung von Wildpflanzen als Eco Scheme

GAP Verhandlungen: Biogas bietet Chance für Artenvielfalt

Die Verhandlungen rund um die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) und der Ausgestaltung der Vorgaben auf nationaler Ebene laufen auf Hochtouren. Im Rahmen des Verbändebeteiligungsverfahrens des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) verdeutlichte der Fachverband Biogas e.V. seine Forderung,  die Biogasproduktion müsse enger an den Natur- und Umweltschutz gekoppelt werden. Denn bei der energetischen Verwertung von Energiepflanzen in Biogasanlagen bietet sich die Chance, Ökologie und Ökonomie auf landwirtschaftlichen Flächen miteinander zu verbinden. Diese Chance müsse jetzt im Rahmen der Verhandlungen um die Gemeinsame Agrarpolitik ergriffen werden, mahnt der Fachverband Biogas e.V. „Deshalb müssen Energiepflanzen, die für mehr Artenvielfalt sorgen, bei den so genannten Öko-Regelungen dringend berücksichtig werden“, fordert Dr. Stefan Rauh, Geschäftsführer im Fachverband Biogas, und verweist auf zahlreiche Untersuchungen, die den positiven Effekt von bestimmten Energiepflanzen auf die Artenvielfalt belegen.

„Welche Energiepflanzen in Zukunft verstärkt angebaut werden, das entscheidet letztendlich auch die GAP“, erklärt Rauh. Vergoren werden könne fast jede Pflanze. Der Gasertrag sei allerdings sehr unterschiedlich: bei der besonders ergiebigen Energiepflanze Mais ist er etwa doppelt so hoch wie beispielsweise bei Wildpflanzenmischungen. Mit der gezielten Berücksichtigung von Wildpflanzen in den Öko-Regelungen könnte diese monetäre Differenz ausgeglichen und gleichzeitig ein Beitrag für den Umweltschutz geleistet werden. Er fordert, dass jetzt die richtigen Weichen gestellt werden, um sowohl der Artenvielfalt als auch der Biogasbranche und den Landwirten eine langfristige Perspektive zu geben. Denn obwohl die Öko Regelungen nur einjährig festgelegt werden, ist über wiederholte Beantragung auch eine Förderung mehrjähriger Maßnahmen, die eine besonders hohe ökologische Wirkung erzielen können, möglich.

Den kompletten Artikel von topagrarONLINE finden Sie hier.

Auch der Deutsche Jagdverband (DJV) fordert eine sinnvolle Ausgestaltung der Eco Schemes, etwa durch die Förderung mehrjähriger Wildpflanzenmischungen für für die Biomasseproduktion.

Das Netzwerk Lebensraum Feldflur hatte bereits in der letzten Förderperiode einen Vorschlag zur Förderung der Wildpflanzen im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) erarbeitet und veröffentlicht. Nun ist die Politik gefragt, diesen Forderungen mit offenen Ohren entgegen zu treten.

WBGU fordert Anpassung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU

WBGU: Gemeinsame Agrarpolitik der EU muss sich ändern, um Artenvielfalt zu retten

Gemeinsame Agrarpolitik der EU – aktueller Stand und Forderung des WBGU

Am Dienstag, dem 03.11.2020, überreichte der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) sein neues Gutachten „Landwende im Anthropozän: Von der Konkurrenz zur Integration“ an die Bundesministerinnen Svenja Schulze (Umwelt) und Anja Karliczek (Bildung und Forschung). Die Botschaft des rund 350 Seiten umfassenden Berichtes ist deutlich: Nur wenn sich unser Umgang mit Land grundlegend ändert, kann der dramatische, weltweite Verlust der biologischen Vielfalt abgewendet und der Klimaschutz gesichert werden.

Dabei spielt die Landwirtschaft eine entscheidende Rolle. In Deutschland wird auf rund der Hälfte der Landesfläche Landwirtschaft betrieben. Noch vor einigen Jahrzehnten war die Agrarlandschaft ein artenreicher Lebensraum, doch heute sind zahlreiche der typischen Arten der Feldflur, wie etwa Feldhamster, Rebhuhn und Co., vielerorts verschwunden. Die Gründe dafür sind zahlreich. Klar ist aber, dass die Veränderungen in der Agrarlandschaft ursächlich sind. Und an diesen Veränderungen ist die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union maßgeblich beteiligt. Aktuell wird über die GAP Förderperiode 2021-2027 verhandelt.  Vor rund zwei Wochen einigte sich der Agrarministerrat auf einen Kompromiss, Agrarministerin Klöckner sprach von einem „Systemwechsel“. Kritiker sehen einen solchen Durchbruch nicht, bedauern „Stillstand“. Im nächsten Schritt verhandeln nun der Agrarministerrat, das EU-Parlament und die EU-Kommission über die Zukunft der GAP. Dieser Prozess, der sogenannte „Trilog“, wird sich wahrscheinlich bis ins Frühjahr 2021 hinziehen.

Die klare Botschaft des WBGU: es bedarf einer umfassenden Ökologisierung der Agrarpolitik, um auch langfristig die Ernährungssicherheit, den Erhalt der Biodiversität und den Klimaschutz gewährleisten zu können. Damit steht der wissenschaftliche Beirat nicht allein, denn auch zahlreiche andere Expertinnen und Experten fordern eine Kehrtwende. Die Nationalen Empfehlungen der Leopoldina Akademie verorten den wichtigsten Ansatzpunkt bei den milliardenschweren Subventionszahlungen im Rahmen der GAP. Diese sollten zukünftig stärker an tatsächlich erbrachte und messbare Ökosystemleistungen, wie den Erhalt der Artenvielfalt, geknüpft werden.

Förderung für Biogas aus Wildpflanzen?

Fest steht, dass sich Einiges an der Architektur der GAP ändern wird. So werden in der kommenden Förderperiode sogenannte Eco Schemes (Öko-Regelungen) in der 1. Säule der GAP verankert werden. Mindestens 20 % der Direktzahlungen sollen dafür reserviert werden. Die Eco-Schemes sollen zu 100 % aus EU-Mitteln finanziert werden. Bei ihrer Ausgestaltung aber soll den Mitgliedsstaaten quasi freie Hand gelassen werden. Als neues Instrument sollen sie Landwirte dabei unterstützen, neue Praktiken zu entwickeln und ökologisch nachhaltiger zu wirtschaften. Falls, wie in dem aktualisierten Bericht „Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2020 – Grüne Architektur“ vorgeschlagen, eine „grundsätzliche Möglichkeit, die Maßnahmen als Öko-Regelung auch mehrere Jahre auf derselben Fläche durchzuführen, um u. a. ihre Wirksamkeit zu steigern“ nachgekommen wird, wäre damit eine indirekte Förderung mehrjähriger Maßnahmen durchaus denkbar. Dann stünde prinzipiell auch der Förderung des Anbaus mehrjähriger Wildpflanzen zur Biomasseproduktion über die Öko-Regelungen nichts entgegen.

Eine andere Möglichkeit, das ökologisch wertvolle und innovative Anbausystem „Bunter Biomasse“ in die breite landwirtschaftliche Praxis zu heben, wäre eine Einbettung in die „erweiterte Konditionalität“. Diese erweiterte oder neue Konditionalität wird neben den bisherigen Cross-compliance Regelungen auch das Greening + enthalten. Um den Forderungen des WBGU und zahlreicher anderer Expertinnen und Experten gerecht zu werden und die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft zu stärken, wäre die Förderung ertragreicher, mehrjähriger Wildpflanzenmischungen ein effektives Werkzeug. Und nicht nur Insekten und Wildtiere würden davon profitieren, denn die über bis zu fünf Jahre stehenden Wildpflanzenbestände schützen auch Boden und Grundwasser und damit die Lebensgrundlage aller Lebewesen, auch der Menschen.

Das gesamte Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats Globale Umweltveränderungen gibt es hier.

Hier geht es zur Kurzfassung des Gutachtens.

Hier geht es zur offiziellen Presseerklärung. 

aktuelle und künftige Architektur der GAP der EU

Biogas kann Artenschutz

Können Eco-Schemes Wildpflanzen zur Biomasseproduktion fördern?

Die Landwirtschaft steht vor großen Herausforderungen. Und das nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten Europäischen Union. Denn durch den Brexit auf der einen Seite und die Forderungen nach mehr Klima-, Umwelt- und Artenschutz auf der anderen Seite ist ein „Weiter wie bisher“ für die kommende Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) schwer vorstellbar. Noch ist vieles in Bezug auf die Ausgestaltung der nächsten Förderperiode relativ unklar. Ein viel diskutiertes Thema sind allerdings die sogenannten Eco-Schemes  (auf Deutsch etwa Öko Regeln). Ein Bericht, den das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) und das Institut für Europäische Umweltpolitik (IEEP) im Auftrag der IFOAM EU-Gruppe erstellt haben, offenbart nun weitere Einblicke und konkrete Handlungsempfehlungen für die verantwortlichen Behörden.

Einer der positiven Aspekte ist laut der Autoren die Tatsache, dass die Eco-Schemes in der 1. Säule verankert werden, wo auch in der nächsten Förderperiode der Großteil der Mittel angesiedelt sein wird. Die Eco-Schemes sollen zu 100 % aus EU-Mitteln finanziert werden, bei ihrer Ausgestaltung aber soll den Mitgliedsstaaten quasi freie Hand gelassen werden. Als neues Instrument sollen sie Landwirte dabei unterstützen, neue Praktiken zu entwickeln und ökologisch nachhaltiger zu wirtschaften, so der Bericht weiter. „Die Eco-Schemes sind die wichtigste Innovation der neuen GAP“, sagte Dr. Matthias Stolze vom FiBL bei der Vorstellung der Studie auf der Biofach, „sie haben großes Potenzial zur Umgestaltung der europäischen Landwirtschaft in ein nachhaltiges System.“ (aus topagrarONLINE).

Besonders für Öko-Landwirte soll dieses neue Werkzeug auch die Kürzungen in der 2. Säule abfedern. Ein entscheidender Vorteil soll daneben auch die „Anreizkomponente“ sein, da anders als bei klassischen Agrarumweltmaßnahmen den teilnehmenden Betrieben nicht nur die Verluste erstattet, sondern über die reine Kompensation hinaus auch ein finanzieller Anreiz geschaffen werden kann. Zu diesem Zeitpunkt ist aber der finanzielle Rahmen der Eco-Schemes und auch die konkrete Implementierung noch unklar.

Der Deutsche Bauernverband fordert, dass die Basisprämie, also die pauschalen Direktzahlungen, mindestens 60 % der Mittel der 1. Säule ausmachen sollen, die Eco Schemes hingegen nur 20 %. Die Grünen hingegen wollen 30 % der Direktzahlungen für ehrgeizige Eco-Schemes bereit stellen und den Anteil in den Folgejahren sogar auf 60 % erhöhen.

Da die Eco-Schemes jedes Jahr neu programmiert werden sollen, müssen mehrjährige Maßnahmen wohl weiterhin aus der 2. Säule getragen werden. Gleichzeitig sollen die Mittel hier stark gekürzt werden. Eine Förderung etwa des Anbaus mehrjähriger Wildpflanzenmischungen zur Biomasseproduktion durch Eco-Schemes erscheint nicht umsetzbar. Eine mögliche Alternative, um die ertragreichen und ökologisch wertvollen Kulturen in Deutschland dennoch in größerem Maße auf die Fläche zu bringen, könnte, fernab der Eco-Schemes, eine Sondervergütung im Rahmen der EEG-Umlage darstellen. Eine Sondervergütung von 2 bis 3 Cent je Kilowattstunde würde das Anbausystem mehrjähriger Wildpflanzenmischungen auf das wirtschaftliche Niveau des Mais heben. Und die mehrjährigen Wildpflanzen können nicht nur in der Biogasanlage zur Strom- und Wärmegewinnung genutzt werden, sondern ganz nebenbei auch noch die Biologische Diversität fördern und das Grundwasser schützen.

*nachträgliche Ergänzung des Autors: Falls, wie in dem aktualisierten Bericht „Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2020 – Grüne Architektur“ vorgeschlagen, eine „grundsätzliche Möglichkeit, die Maßnahmen als Öko-Regelung auch mehrere Jahre auf derselben Fläche durchzuführen, um u. a. ihre Wirksamkeit zu steigern“ nachgekommen wird, wäre damit eine indirekte Förderung mehrjähriger Maßnahmen durchaus denkbar.